
Neues Jugendschutzgesetz mit Abgabe- und Werbeverbot
01.04.03
Am 1. April 2003 ist das neue Jugendschutzgesetz in Kraft getreten. In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen keine Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Auch das Rauchen darf ihnen nicht gestattet werden. Ebenso ist es verboten, Werbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke vor 18 Uhr im Kino zu zeigen. Zigarettenautomaten müssen spätestens bis zum 1.Januar 2007 auf die Bezahlung mit Chipkarten (oder ähnliche technische Vorrichtungen) umgerüstet werden, die Kindern und Jugendlichen unter 16 den Zugang verwehren.
Details dazu unter: www.bundesregierung.de/Themen-A-Z/Kinder-und-Jugend





















