
Europäischer Gerichtshof kippt Steuervorteil für "Tabak - Sticks"
Vorgefertigte Tabakstränge, bekannt als "Sticks" oder "Singles", werden teurer und verschwinden bald womöglich ganz aus den Läden. Nach einem am 10. November verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg könnte für die Sticks bald statt der ermäßigten Steuer für losen Tabak der weit höhere Satz für Zigaretten fällig werden.
Nach einer Europa-Richtlinie von 1992 müssen die EU-Staaten auf den Endpreis von Zigaretten eine Steuer von mindestens 57 Prozent erheben, auf losen Tabak dagegen nur 36 Prozent. Dabei gelten Tabakstränge, die durch einen "einfachen, nichtindustriellen Vorgang" zu Zigaretten gemacht werden können, als Zigaretten. Die deutschen Behörden meinten jedoch, die Herstellung von Zigaretten aus den in Deutschland verkauften Tabaksträngen sei nicht mehr "einfach".
Der EuGH machte die feinsinnige Unterscheidung zwischen einer "einfachen" und einer möglicherweise schwierigeren Herstellung nicht mit und gab damit der klagenden EU-Kommission Recht. Das europäische Recht habe klar zwischen Zigaretten und Tabaksträngen auf der einen und losem Rauchtabak "für selbstgedrehte Zigaretten" auf der anderen Seite unterscheiden wollen. Zu den höher besteuerten Zigaretten gehörten danach auch alle Tabakstränge, die vom Hersteller bereits in "Form und Größe einer Zigarette" angeboten werden.
Quelle: Die Welt; Deutsches Ärzteblatt





















