
Bundestag: Tabakwerbung bald fast überall verboten
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Tabakwerbeverbot-Richtlinie der Europäischen Union (EU) verabschiedet. Demnach ist künftig in Deutschland die Werbung für Tabakerzeugnisse aller Art in Zeitungen und Zeitschriften, im Internet und im Hörfunk verboten. Auch das Sponsoring von Sportveranstaltungen, die im Fernsehen übertragen werden, wird den Tabakkonzernen untersagt. Für Zigaretten und andere Tabakwaren darf dann nur noch auf Plakaten, in Kinos und auf Raucherutensilien wie zum Beispiel Feuerzeugen geworben werden. Das jetzt erlassene Verbot wurde mit der Notwendigkeit eines wirksamen Nichtraucher- und Jugendschutzes begründet.
Eigentlich sollte nach den europäischen die EU-Richtlinie bereits zum 31. Juli 2006 in deutsches Recht übertragen werden. Die rot-grüne Vorgängerregierung hatte jedoch Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht, weil sie die Zuständigkeit der EU-Kommission für den Erlass des Werbeverbots bezweifelte. Nachdem sich aber eine Abweisung der Klage abzeichnete, wurde die EU-Richtlinie nunmehr "eins zu eins" umgesetzt. Das Urteil des EuGH steht aber weiterhin noch aus.
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung





















