
EU-Anwalt gegen Berlin
Im Streit um die Tabakwerbung in Europa ist eine Vorentscheidung gegen Deutschland gefallen. EU-Bundesgeneralanwalt Philippe Léger schlug dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg vor, die deutsche Klage gegen die EU-Richtlinie zur Tabakwerbung abzuweisen. Falls die EuGH dieser Linie folgt, muss auch Deutschland künftig Zigarettenwerbung in Rundfunk, gedruckter Presse und Internet verbieten. Die Gutachten des Generalanwalts sind für die Richter nicht bindend, geben aber oft die Richtung des Urteils vor. Der Spruch wird in einigen Monaten erwartet.
Deutschland hatte in seiner Klage geltend gemacht, die EU habe die falsche Rechtsgrundlage für ihre Tabakwerberichlinien gewählt: Mit dem Binnenmarkt habe die Tabakwerbung wenig zu tun. Generalanwalt Léger widersprach dieser Auffassung nach eingehender Prüfung des Falls. Die unterschiedlichen nationalen Regelungen über Beschränkung oder Verbot von Zigarettenreklame behindern seiner Ansicht nach nicht nur den freien Warenverkehr in der Gemeinschaft, sondern auch den freien Dienstleistungsverkehr. Die EU-weite Angleichung der Vorschriften wirke dem entgegen.
Quelle: www.n-tv.de





















