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    Herzinfarkte sinken nach harten Antirauchergesetzen in Irland

    12.09.07

    Die scharfen Gesetze zum Nichtraucherschutz in Irland haben nach Einschätzung von Ärzten zu einem deutlichen Rückgang von Herzinfarkten geführt. Nach einer am 4. September vorgestellten Untersuchung sank die Zahl der Menschen, die mit Herzanfällen in öffentliche Krankenhäuser im Südwesten Irlands eingeliefert wurden, im ersten Jahr nach Einführung der strengeren Gesetze um elf Prozent. Die Ergebnisse der Analyse von Edmond Cronin und seinen Kolleg/-innen vom Cork University Hospital wurden auf einem Medizinerkongress in Wien präsentiert. "Dies sollte die Gesundheitsbehörden weiter dazu anregen, weltweit noch mehr Rauchverbote zu prüfen", forderte Cronin. Die umfassenden Anti-Raucherbestimmungen in Irland gelten seit März 2004.

    Bereits im März diesen Jahres wurde eine Fachpublikation veröffentlicht, die die positiven Effekte der neuen Gesetzgebung belegen konnten. Wissenschaftler/-innen um Luke Clancy aus Dublin zeigten, dass sich nicht nur die Lungenfunktion der nichtrauchenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit der Einführung des verbesserten Nichtraucherschutzes deutlich verbesserte, sondern auch Beschwerden wie gerötete Augen, Reizungen des Rachenraumes und Husten am Morgen zurückgingen.

    Selbst rauchende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren von den rauchfreien Räumen: Auch sie leiden nun deutlich weniger an Augenreizungen und Rachenbeschwerden. Diese akuten Gesundheitsstörungen sind auf die aggressiven, die Schleimhäute angreifenden Substanzen des Tabakrauches in der Raumluft zurückzuführen. Messungen der Luftqualität vor und nach der Einführung rauchfreier gastronomischer Betriebe belegten zudem einen erfreulichen Rückgang der lungengängigen Partikel, des Kohlenmonoxids und des krebserzeugenden Benzols. Die Krebsgefahr in den irischen Kneipen konnte demnach erheblich vermindert werden.

    Auch in Deutschland sind seit diesem August umfangreiche Rauchverbote in Kraft. In Niedersachsen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern ist der Tabakkonsum in Landesbehörden, Schulen, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kinder- und Jugendeinrichtungen untersagt. In Niedersachsen und Baden-Württemberg gilt das Rauchverbot auch in Gaststätten. In Einrichtungen des Bundes, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Bahnhöfen ist das Rauchen ab September per Bundesgesetz verboten.

    Quelle: Reuters, Pressemitteilung des Deutschen Krebsforschungszentrums (März 2007)

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