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    Krebsforscher fordern komplett rauchfreie Gastronomie

    28.11.07

    Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) fordert einen umfassenden Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ohne Ausnahmemöglichkeiten wie etwa die Einrichtung von abgetrennten Raucherräumen in Kneipen. Die Beschäftigten in der Gastronomie seien trotz der jüngsten Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz weiterhin den Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen ausgesetzt, kritisierte das DKFZ am Mittwoch bei der Vorlage aktueller Messdaten in Heidelberg. Folge seien Gesundheitsstörungen, die von Reizungen der Augen und der Atemwege bis zu einem erhöhten Lungenkrebsrisiko reichen.

    Das DKFZ veröffentlichte die nach eigenen Angaben ersten deutschen Vergleichsmessungen der Schadstoffe in gastronomischen Betrieben vor und nach der Einführung neuer Nichtraucherschutzgesetze in einzelnen Bundesländern. Dabei wurde auch die Schadstoffbelastung in Raucherräumen und in den unmittelbar daran angrenzenden Nichtraucherbereichen untersucht. Sowohl in Baden-Württemberg als auch in Niedersachsen ist seit August das Rauchen in der Gastronomie verboten. Abgetrennte Nebenräume können jedoch zu Raucherzonen erklärt werden.

    Die Krebsforscherinnen und –forscher kommen in ihrem Report zu dem Schluss, dass sowohl Raucherräume als auch Lüftungsanlagen keine Alternativen zu einer rauchfreien Gastronomie sind. „Raucherräume sind gesundheitsgefährdend und stellen eine permanente Gefahrenquelle für die Innenraumluft von Gebäuden dar“, betonte der DKFZ-Vorstandsvorsitzende Otmar Wiestler. Er forderte die Politik auf, die Voraussetzungen für einen umfassenden Schutz vor Passivrauchen an allen Arbeitsplätzen zu schaffen.

    Den Angaben zufolge können die giftigen Substanzen des Tabakrauchs aus Raucherräumen in das gesamte Gebäude gelangen. Die Messungen hätten ergeben, dass die Werte für lungengängige Partikel in der direkt an einen Raucherraum grenzenden Nichtraucherzone gleich hoch seien wie im Raucherraum selbst. Für die Beschäftigten stellten Raucherräume die am stärksten kontaminierten Arbeitsplätze dar. Schwangeren und stillenden Frauen müsste eigentlich der Zugang verwehrt werden. Andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssten Atemschutzmasken tragen.

    Quelle: Deutsches Ärzteblatt

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