
Krebsforscher kritisieren Ausnahmen vom Rauchverbot
Das ab 1. Januar 2008 in den meisten Bundesländern geltende Rauchverbot geht aus Sicht von Krebsforschern nicht weit genug. Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) kritisierte am Donnerstag die Ausnahmeregelungen in Gaststätten. Die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing (SPD) hofft hier auf Nachbesserungen. Den von der Gastronomiebranche angekündigten Klagen gegen das Rauchverbot sieht Bätzing „sehr gelassen entgegen“.
Die Leiterin der DKFZ-Stabsstelle Krebsprävention, Martina Pötschke-Langer, nannte die Regelungen zum Rauchverbot „überfällig“. Die Expertin kritisierte aber, dass Bayern als einziges Bundesland das Rauchen auch in abgetrennten Nebenräumen von Gaststätten untersage. Wo dies nicht der Fall sei, könnten die in Zigarettenrauch enthaltenen Schadstoffe in andere Räume gelangen und Nichtrauchende gefährden.
Zudem müsse im Jahr 2008 die Arbeitsstättenverordnung durch den Bund geändert werden, damit Inhaber wie Angestellte überall in der Gastronomie künftig einen rauchfreien Arbeitsplatz garantiert bekämen. Vielerorts müssen künftig Gäste weiterhin in Raucherräumen bedient werden. Pötschke-Langer sprach sich dafür aus, zusätzlich bildliche Warnhinweise auf Zigarettenschachteln abzudrucken. Bätzing bewertete die Nichtraucherregeln als „Meilenstein“ im Gesundheitsschutz. Die Drogenbeauftragte verwies darauf, dass die Zahl der Herzinfarkte in Schottland und Irland nach Einführung dortiger Nichtraucherschutzgesetze messbar zurückgegangen seien. „Wenn man das auf Deutschland überträgt, würden wir 40.000 Herzinfarkte weniger haben.“ Bätzing hätte sich aber bei den Ausnahmen mehr Einheitlichkeit gewünscht. „An der Stelle kann man vielleicht noch mal etwas nachlegen", hofft die SPD-Politikerin.
Mögliche Klagen von Gastronomen nannte Bätzing unverständlich. Erfahrungen aus anderen EU-Staaten, aber auch hierzulande mit ersten Landesgesetzen zeigten, dass keine nennenswerten Einbußen für die Branche zu befürchten seien, sagte Bätzing. Auch die Wirtinnen und Wirte auf dem Oktoberfest bräuchten „keine Angst zu haben“. Die internationalen Gäste dort seien ein Rauchverbot aus ihren Ländern längst gewohnt.
Das Rauchverbot in Gaststätten tritt am 1. Januar in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in Kraft. Sachsen führt die Regelungen zum 1. Februar ein, das Saarland und Rheinland-Pfalz folgen am 15. Februar. In Nordrhein-Westfalen und Thüringen gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli. In Diskotheken ist das Rauchen bundesweit ausnahmslos untersagt. Bereits seit August gilt das Rauchverbot in Gaststätten in Baden-Württemberg und Niedersachsen, in Hessen trat die Regelung zum Oktober in Kraft.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt





















