
Rauchverbot im Saarland ab 2008
Im Saarland soll ab dem 1. Januar 2008 ein umfangreiches Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und in der Gastronomie gelten. Ein entsprechendes Gesetz zum Nichtraucherschutz werde nach der Sommerpause vom Kabinett beschlossen und dem Landtag zugeleitet, sagte Gesundheitsminister Josef Hecken in Saarbrücken.
Dem Gesetzesentwurf zufolge soll es generelle Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen und Gaststätten geben. Ausnahmen sind für sogenannte inhabergeführte Kneipen, in denen keine weiteren Personen abhängig beschäftigt sind, geplant. Dort soll der Wirt selbst entscheiden können, ob geraucht werden darf oder nicht.
Gaststätten können auch einen gekennzeichneten und klar abgetrennten Raum als Raucherraum einrichten. In Vereinsheimen können die Vereine selbst entscheiden, ob sie das Rauchen nach 20.00 Uhr gestatten. Keine Ausnahmeregelungen soll es für Diskotheken geben.
Die Einhaltung dieser Vorschriften sollen durch die Ordnungsämter überwacht werden. Bei Verstößen könne ein Bußgeld verhängt werden.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt





















