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    Bundesverfassungsgericht: Richter kippen Rauchverbot

    30.07.08

    In Baden-Württemberg und Berlin darf ab sofort wieder in kleinen Kneipen geraucht werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe so entschieden. Da die meisten anderen Bundesländer ähnliche Vorschriften zum Rauchverbot in Gaststätten haben, hat das Urteil eine Art Signalcharakter.

    Das absolute Rauchverbot in kleinen Kneipen mit nur einem Zimmer, also in so genannten Einraumkneipen, ist für die Richter nicht vereinbar mit den deutschen Grundrechten und deswegen als verfassungswidrig erklärt worden. Nach dem Urteil wäre aber ein striktes und absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten wiederum verfassungsgemäß. Dies lässt sich folgender Maßen erklären:

    Seit 1. Juli 2008 sind deutschlandweit Rauchverbote in Kraft. In den meisten Bundesländern ist folgende Regel vorgesehen: In Restaurants und Kneipen darf nicht geraucht werden, außer deren Besitzer trennen in dem Lokal mit mehreren Räumen einen davon ab und erklären ihn zum Raucherzimmer. Einraumkneipen dagegen können logischer Weise keinen Raum abtrennen. Die Karlsruher Richter meinten deswegen, wenn in den Bundesländern Ausnahmen für größere Gaststätten zugelassen sind, müssen diese Ausnahmen auch für kleine Kneipen gelten. Die Einraumkneipen können nun entscheiden, ob sie sich als Raucherlokal ausgeben wollen oder nicht. Nach dem Motto „ganz oder gar nicht“ wäre es nun aber auch möglich, dass ebenfalls in größeren Lokalen mit mehreren Räumen ein absolutes Rauchverbot einführt wird und es keine Raucherzimmer mehr gibt. Dann würde in der Gastronomie nirgendwo mehr geraucht werden, weder in den großen noch in den kleinen Kneipen.

    Die Richter am Bundesverfassungsgericht mussten ein Urteil fällen, weil die Wirtin und der Wirte zweier verschiedener Kneipen und einer Disco in  Baden-Württemberg und Berlin Beschwerde eingelegt hatten. Sie gaben an, dass sie in ihrer beruflichen Existenz bedroht sind, weil es für die größere Gaststätten Ausnahmeregelungen gäbe und für sie nicht. Sie befürchten, dass ihnen die rauchenden Gäste wegbleiben. Die Befürworter der Verbote verweisen dagegen auf den Gesundheitsschutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern, da das Passivrauchen für sie gefährlich ist. Passivrauchen macht Studien zufolge auch Nichtraucherinnen und Nichtraucher krank und ist verantwortlich für bis zu 3.300 Todesfälle pro Jahr. Außerdem verweisen sie auf die hohe Zustimmung der deutschen Bevölkerung zu den Rauchverboten: In Umfragen stellte sich heraus, dass zwei Drittel der Deutschen die bundesweit geltenden Rauchverbote in Gaststätten befürworten.

    Die Parlamente  der einzelnen Bundesländer haben bis Ende 2009 die Wahl, ob sie ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten beschließen oder die Ausnahmen in Form von Raucherzimmern zulassen. Bis eine Entscheidung getroffen wird, gilt die neue Übergangsregelung für die Einraumkneipen.

    Die Karlsruher Richter machten jedoch bestimmte Auflagen, denn nicht jede kleine Kneipe kann sich nun als Einraumkneipe bezeichnen und damit das Rauchverbot aufheben. Nur Einraumkneipen unter 75 Quadratmetern Grundfläche können das tun. Der Eintritt für Jugendliche unter 18 Jahren muss dort aber verboten sein, und es dürfen auch keine selbst zubereitetes Speisen und Essen angeboten werden. Außerdem muss die Kneipe im Eingangsbereich ausdrücklich als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein. Auch in Clubs und Discos kann es ab jetzt einen abgeschlossenen Raucherraum geben, Eintritt hat man dort dann auch erst ab 18 Jahren. In diesen Raucherräumen von Discos darf es aber keine Tanzflächen geben.

    Quellen:
    Deutsches Ärzteblatt, Spiegel online, ARD

    Aktenzeichen des Urteils: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08 und 1 BvR 906/08 vom 30. Juli 2008

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