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    Rauchverbot in Gaststätten gilt nun in ganz Deutschland

    09.07.08

    Das Rauchverbot in Kneipen und Gaststätten gilt nun in ganz Deutschland. Als letzte Bundesländer setzten Nordrhein-Westfalen und Thüringen ihre Nichtraucherschutzgesetze am 1. Juli 2008 in Kraft.

    Das strengste Rauchverbot unter allen Bundesländern haben die Bayern. Das Rauchen ist dort in Gaststätten ausnahmslos verboten. In den anderen Bundesländern darf in einem geschlossenen Nebenraum geraucht werden. In einigen Ländern wie in Sachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland hängt der blaue Dunst allerdings weiterhin in der Luft kleiner Kneipen. Die Landesverfassungsgerichte haben das Rauchverbot auf Antrag von Wirten vorläufig aufgehoben. Rauchen ist noch dort erlaubt, wo ausschließlich der Eigentümer bedient. Beim Verstoß gegen das Rauchverbot in allen anderen Bereichen drohen dagegen zum Teil hohe Bußgelder. Während in Sachsen bis zu 5.000 Euro fällig werden können, sind es in Hamburg oder Thüringen maximal 500 Euro. Die Deutsche Krebsgesellschaft findet das flächendeckende Rauchverbot in Deutschland sehr gut. Gleichzeitig befürchtet die Deutsche Krebsgesellschaft aber auch, dass der Nichtraucherschutz mit den vielen einzelnen Ausnahmeregelungen, die es gibt, aufgeweicht und umgangen wird.

    Quelle: Ärzteblatt online

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