
Baden-Württemberg
Das Rauchen ist seit 1. August 2007 verboten in Behörden, Dienststellen und allen übrigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen sowie unter anderem in Gaststätten, Diskotheken, Schulen, Kindertagesstätten, Jugendhäusern, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Vom Rauchverbot ausgenommen sind klar abgetrennte, als „Raucherzimmer“ gekennzeichnete Räume (gilt nicht für Diskotheken), Außengastronomie wie Biergärten und im Reisegewerbe betriebene Gaststätten.
Verstöße gegen das Gesetz gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbußen geahndet werden. Sie reichen von bis zu 40 Euro beim ersten Mal bis zu 150 Euro im Wiederholungsfall.
Weitere Informationen zum Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg gibt es hier.




















