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    Bayern

    Seit 1. Januar 2008 ist das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden und Gaststätten verboten. Dies schließt auch beispielsweise alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Schulen, Krankenhäuser, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Alten- und Pflegeheime mit ein. Die Einrichtung von abgetrennten Raucherräumen in Gaststätten ist in Bayern nicht möglich. Ausnahmen gibt es für geschlossene Gesellschaften bei privaten Veranstaltungen, wenn der Betreiber damit einverstanden ist. Außerdem wurde für das Jahr 2008 das Rauchverbot in Bier- und Festzelten ausgesetzt. Ab Januar 2009 ist es aber wieder uneingeschränkt wirksam.

    Die Bußgelder für Raucherinnen und Raucher sowie für Gastronomiebetreiberinnen und -betreiber betragen mindestens 5 und höchstens 1.000 Euro.

    Weitere Informationen zum Nichtraucherschutz in Bayern gibt es hier.