
Berlin
Öffentliche Einrichtungen und zum Beispiel Gaststätten, Diskotheken, Krankenhäuser, Schulen, Hochschulen, Stätten der Erwachsenenbildung, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Sport- und Kulturstätten, Alten- und Pflegeheime sowie Kinder- und Jugendtreffs sind seit dem 1. Januar 2008 rauchfrei. Ausnahmen gelten für abgetrennte Nebenräume in Gaststätten (aber nicht in Diskotheken für unter 18-Jährige) und für spezielle Raucherräume in Einrichtungen wie Heimen oder Gerichtsgebäuden.
Wer dennoch raucht, riskiert seit 1. Juli 1008 als Raucherin oder Raucher bis zu 100 Euro Strafe. Betreiberinnen oder Betreiber einer Gaststätte, die das Rauchen zulassen, müssen mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld rechnen.
Weitere Informationen zum Nichtraucherschutz in Berlin gibt es hier.




















