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    Bremen

    Seit 1. Januar 2008 ist das Rauchen in vollständig oder weitgehend geschlossenen Räumen von beispielsweise Behörden und Einrichtungen der Hansestadt, städtischen Unternehmen, Gaststätten, Diskotheken, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Studentenheimen, Bildungseinrichtungen, Schulen, Sportstätten, Museen oder Flughäfen verboten. Das neue Gesetz ersetzt den vorherigen Erlass, der bereits seit 1. August 2007 die Zigarette aus vielen Einrichtungen verbannt hatte. Ausnahmen gelten für abgetrennte Nebenräume – auch von Diskotheken, wenn der Nebenraum keine eigene Tanzfläche hat.

    Seit 1. Juli 2008 muss bei Verstößen gezahlt werden: Raucherinnen und Raucher sind mit bis zu 500 Euro dabei, Gastwirtinnen und Gastwirte mit bis zu 2.500 Euro.

    Weitere Informationen zum Nichtraucherschutz in Bremen gibt es hier