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    Hamburg

    In vollständig umschlossenen Räumen von unter anderem Behörden, Gaststätten, Krankenhäusern, Heimen, Schulen, Hochschulen, Sport- und Kulturstätten, Einzelhandelsgeschäften, geschlossenen Einkaufszentren und Gefängnissen herrscht seit Januar 2008 Rauchverbot. Ausnahmen gelten für abgeschlossene, gekennzeichnete Nebenräume, Cafe- und Restaurant-Terrassen, Festzelte sowie Vereinsheime eingetragener Vereine.

    Bei Nichtbeachtung des Rauchverbots drohen Raucherinnen und Rauchern 20 bis 200 Euro Strafe, Gastwirtinnen und Gastwirten 50 bis 500 Euro.

    Weitere Informationen zum Nichtraucherschutz in Hamburg gibt es hier.