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    Hessen

    Seit 1. Oktober 2007 ist das Rauchen in abgeschlossenen Räumen wie Gaststätten, sämtlichen öffentlichen Einrichtungen, Krankenhäusern, Sporthallen, Hochschulen, Heimen oder Flughäfen  verboten. Ausgenommen sind vollständig abgetrennte Räume in Gaststätten und Diskotheken sowie Festzelte.

    Die Bußgelder reichen in Hessen für Raucherinnen und Raucher bis 200 Euro, für Gastwirtinnen und Gastwirte bis 2.500 Euro.

    Weitere Informationen zum Nichtraucherschutz in Hessen gibt es hier