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    Die Schutzmaßnahmen im Überblick

    In Sachen Nichtraucherschutz hat sich in Deutschland in den letzten Jahren einiges getan. Der Erwerb von Tabakwaren wurde eingeschränkt und zahlreiche Rauchverbote erlassen, um Nichtraucherinnen und Nichtraucher besser vor den Gefahren des Tabakqualms zu schützen. Zur Info findet Ihr hier alles zusammengestellt.

    Maßnahmen des Bundes

    Bundesweit, also in ganz Deutschland, trat im September 2007 das Nichtraucherschutzgesetz (=Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens) in Kraft. Es verbietet das Rauchen in sämtlichen Einrichtungen und Behörden des Bundes, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs und in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen.

    Regelungen für den Verkauf und die Abgabe von Tabak sind im Jugendschutzgesetz festgeschrieben. Daneben legt es für Jugendliche auch den Umgang mit Alkohol, Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Diskotheken und Gaststätten fest.

    Maßnahmen der Länder

    Seit dem 1. Juli 2008 sind in allen Bundesländern umfassende Rauchverbote in Kraft. Sie gelten insbesondere in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden. Die Rauchverbote sind aber je nach Bundesland unterschiedlich abgefasst, weil der Bund über das Nichtraucherschutzgesetz hinausgehende Maßnahmen den einzelnen Ländern überlassen hat. Zuvor war bereits an vielen Schulen in ganz Deutschland das Rauchen per Erlass verboten worden.

    Am 30. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil die Rauchverbote in Berlin und Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt. Bei dem Urteil ging es insbesondere um das Rauchen in so genannten Einraumkneipen. In diesen kleinen Lokalen darf deshalb wieder geraucht werden, wenn sie kein zubereitetes Essen anbieten, kleiner als 75 Quadratmeter sind, unter 18-Jährige keinen Zutritt haben und als Raucherkneipe gekennzeichnet sind. Das Urteil hat Signalwirkung für alle anderen Bundesländer mit ähnlichen Regelungen zur Einraumkneipe. Bis zum 31. Dezember 2009 müssen sie ihre Rauchverbotsregelungen neufassen.

    Die Schutzmaßnahmen im Einzelnen:

    Baden-Württemberg

    Das Rauchen ist seit 1. August 2007 verboten in... zum Artikel

    Bayern

    Seit 1. Januar 2008 ist das Rauchen in... zum Artikel

    Berlin

    Öffentliche Einrichtungen und zum Beispiel Gaststätten,... zum Artikel

    Brandenburg

    Tabakverbot herrscht seit 1. Januar 2008 in... zum Artikel

    Bremen

    Seit 1. Januar 2008 ist das Rauchen in ... zum Artikel

    Hamburg

    In vollständig umschlossenen Räumen von ... zum Artikel

    Hessen

    Seit 1. Oktober 2007 ist das Rauchen in... zum Artikel

    Mecklenburg- Vorpommern

    Seit dem 1. Januar 2008 gilt das Rauchverbot... zum Artikel

    Niedersachsen

    Seit dem 1. August 2007 ist Schluss mit Zigaretten in... zum Artikel

    Nordrhein-Westfalen

    Das Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes... zum Artikel

    Rheinland-Pfalz

    In Rheinland-Pfalz darf seit dem 15. Februar 2008 ... zum Artikel

    Saarland

    Seit dem 15. Februar 2008 gilt ein umfassendes... zum Artikel

    Sachsen

     In Sachsen ist seit dem 1. Februar 2008...zum Artikel

    Sachsen-Anhalt

    Seit 1. Januar 2008 gilt ein allgemeines gesetzliches...zum Artikel

    Schleswig-Holstein

    Seit 1. Januar 2008 gilt ein generelles Rauchverbot in... zum Artikel

    Thüringen

    Das Rauchen ist seit 1. Juli 2008 in Gebäuden und... zum Artikel