
Mecklenburg-Vorpommern
Seit dem 1. Januar 2008 gilt das Rauchverbot auch in Gaststätten. Zuvor hatte Mecklenburg-Vorpommern bereits seit dem 1. August 2007 ein Rauchverbot für öffentliche Gebäude wie Behörden, Schulen, Hochschulen, Heime, Sportstätten, Kinos, Museen, Theatern, Bibliotheken, Veranstaltungsstätten sowie Flug- und Fährhäfen eingeführt. Weiter geraucht werden darf nur in speziell gekennzeichneten Rauchräumen von Gaststätten, Diskotheken und Hotels.
Wer das Rauchverbot nicht beachtet, muss als Raucherin oder Raucher mit Bußgeldern bis 500 Euro rechnen. Für Gastwirtinnen und Gastwirte reicht das Strafmaß sogar bis 10.000 Euro.
Weitere Informationen zum Nichtraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern gibt es hier.





















