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    Niedersachsen

    Seit dem 1. August 2007 ist Schluss mit Zigaretten in vollständig umschlossenen Räumlichkeiten von beispielsweise Behörden, Gaststätten, Diskotheken, öffentlichen Einrichtungen, Sporthallen, Hallenbädern, Hochschulen, Museen, Krankenhäusern und Altenheimen. Ausnahmen gelten für abgeschlossene Nebenräume von Gaststätten und für bestimmte Raucherräume in Einrichtungen.

    Bußgelder können gegen Raucherinnen und Raucher sowie gegen Gastronominnen und Gastronomen in Höhe von 5 bis 1.000 Euro verhängt werden.

    Weitere Informationen zum Nichtraucherschutz in Niedersachsen gibt es hier.