
Nordrhein-Westfalen
Das Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Seitdem darf unter anderem in öffentlichen Gebäuden, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Sport-, Kultur- und Freizeitstätten sowie Flughäfen nicht mehr geraucht werden. Seit dem 1. Juli 2008 gilt das Verbot auch für Gaststätten. Ausnahmen bestehen für abgetrennte Nebenräume von Gaststätten und Einrichtungen, vorübergehend aufgestellte Bierzelte, Brauchtumsveranstaltungen wie Karneval und geschlossene Gesellschaften.
Das Strafmaß für Raucherinnen und Raucher sowie Gastwirtinnen und Gastwirte liegt zwischen 5 und 1.000 Euro.
Weitere Informationen zum Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen gibt es hier.





















