
Saarland
Seit dem 15. Februar 2008 gilt ein umfassendes Nichtraucherschutzgesetz, das unter anderem Gaststätten, Diskotheken, Behörden, Schulen, Sport- und Kultureinrichtungen, Spielplätze und Vereinsheime mit einschließt. In Wasserpfeifen-Cafés bleibt das Rauchen erlaubt. Ausgenommen sind auch vollständig abgetrennte Nebenräume, inhabergeführte Kneipen und Festzelte.
Bußgelder werden seit dem 1. Juni 2008 erhoben. Sie können für Raucherinnen und Raucher bis zu 200 Euro sowie für Gastwirtinnen und Gastwirte bis zu 1.000 Euro betragen.
Weitere Informationen zum Nichtraucherschutz im Saarland gibt es hier.




















