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    Sachsen-Anhalt

    Seit 1. Januar 2008 gilt ein allgemeines gesetzliches Rauchverbot für öffentlichen Gebäude, wie Landesbehörden, Krankenhäuser, Schulen, Kinder- und Jungendeinrichtungen, sowie auch zum Beispiel für Hotels, Gaststätten und Diskotheken. Gaststätten dürfen einen gekennzeichneten Raucherraum einrichten, der aber wirksam räumlich abgetrennt sein muss.

    Seit 1. Juli 2008 werden Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz mit Geldbußen geahndet: Sie können für Raucherinnen und Raucher sowie für Gastwirtinnen und Gastwirte bis zu 1.000 Euro betragen.

    Weitere Informationen zum Nichtraucherschutz in Sachsen-Anhalt gibt es hier.