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    Sachsen

    In Sachsen ist seit dem 1. Februar 2008 ein weitreichendes Rauchverbot in Kraft, unter anderem für alle Behörden, Schulen, Sport- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Gaststätten und Diskotheken. Vom Rauchverbot ausgenommen bleiben nach einem Urteil des sächsischen Verfassungsgerichts vorerst kleine Eckkneipen, die nur vom Inhaber betrieben werden. Außerdem ist das Rauchen in abgetrennten Nebenräumen von Gaststätten und speziellen Räumen von Einrichtungen wie Heimen oder Jugendstrafvollzugsanstalten erlaubt.

    Bei Verstößen drohen sowohl Raucherinnen und Rauchern als auch Gastwirtinnen und Gastwirten Bußgelder in Höhe bis zu 5.000 Euro.

    Weitere Informationen zum Nichtraucherschutz in Sachsen gibt es hier.