
Schleswig-Holstein
Seit 1. Januar 2008 gilt ein generelles Rauchverbot in sämtlichen geschlossenen Räumen, unter anderem von Behörden und sonstigen Einrichtungen des Landes, Krankenhäusern, Kultur-, Sporteinrichtungen, Diskotheken, Schulen sowie von Gaststätten, unabhängig von ihrer Größe und Betriebsart. Ausgenommen sind abgetrennte Nebenräume, auch in Diskotheken, sowie zeitlich befristet aufgestellte Festzelte.
Als Strafen sind Geldbußen bis zu 1.000 Euro vorgesehen, die für Raucherinnen und Raucher sowie Gastwirtinnen und Gastwirte gleichermaßen gelten.
Weitere Informationen zum Nichtraucherschutz in Schleswig-Holstein gibt es hier.




















