Umfrage der Woche
Frage:
Meinst du, dass die Strafen für Raucher, die Rauchverbote verletzen, hoch genug sind?
Auswertung:
Stimmen: 63
42.9 %
Ja, ich denke schon. 27 Stimme(n)
47.6 %
Nein, die kommen zu billig davon. 30 Stimme(n)
9.5 %
Ist mir egal. 6 Stimme(n)
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Info!
Mit dem Jahreswechsel 2008 traten in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gesetzliche Rauchverbote in Kraft, die unter anderem das Rauchen in Gaststätten un öffentlichen Gebäuden untersagt.
Zuvor hatten bereits Baden-Württemberg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern (alle 1.8.07) sowie Hessen (1.10.07) Nichtrauchergesetze erlassen. Die entsprechenden Landesgesetze in Sachsen (1.2.08), Rheinland-Pfalz (15.2.08), dem Saarland (15.2.08) und Thüringen (1.7.08) werden im Laufe des Jahres wirksam.
Die Rauchergesetze sind aber je nach Bundesland unterschiedlich abgefasst, weil der Bund über das Nichtraucherschutzgesetz hinausgehende Maßnahmen den einzelnen Ländern überlassen hat. Genauso unterschiedlich wie die Ausgestaltung der Verbote ist auch die Höhe der Strafen für Raucherinnen und Raucher, die sich nicht daran halten, oder für Gastwirte, die das Rauchen zulassen. Sie reichen beispielsweise von höchstens 50 Euro für hartnäckige Raucherinnen und Raucher in Thüringen bis zu 5000 Euro für Gastwirte in Sachsen.





















