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Alterskontrolle an Zigarettenautomaten

Mit der Fassung vom Juni 2008 schreibt das Jugendschutzgesetz vor, dass Tabakerzeugnisse nur noch an über 18-Jährige abgegeben werden dürfen. Die Aufsteller von Zigarettenautomaten müssen seit 1. Januar 2009 sicherstellen, dass unter 18-Jährige an ihren Automaten keine Zigaretten mehr erwerben können.

Als Altersnachweis gilt der Geldkarten-Chip auf der ec-Karte oder der Führerschein im Kartenformat. Im Chip der ec-Karte ist ein Altermerkmal gespeichert. Das Lesegerät des Automaten prüft diese Daten. Falls der Käufer über 18 Jahre ist, schaltet sich das Gerät frei. Ansonsten wird der Kaufvorgang abgebrochen.

Die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche regelt in Deutschland das Jugendschutzgesetz. Es hatte seit April 2003 vorgeschrieben, dass Tabakwaren generell nicht an Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden dürfen. Dadurch mussten alle Zigarettenautomaten in Deutschland mit der technischen Alterserkennung ausgerüstet werden. Seit 1. Januar 2009 gilt die Grenze von 18 Jahren.

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