Im Jugendschutzgesetz, in der Kurzform als JuSchG bezeichnet, stehen die wichtigsten gesetzlichen Regelungen für Jugendliche rund um die Themen Tabak, Alkohol, Filme und Videospiele, aber auch Infos darüber, wie lange Jungen und Mädchen in welchem Alter Diskos oder Kneipen besuchen dürfen.
Dabei unterscheidet das Gesetz zunächst einmal, wann man noch als Kind gilt, schon ein Jugendlicher ist oder als Erwachsener bezeichnet werden muss.
Bis 14 Jahre gilt jeder als Kind – unabhängig davon, ob sich Jungen und Mädchen schon älter fühlen oder sich reifer verhalten. Ab 14 Jahren ist man dann ein Jugendlicher und erst mit 18 Jahren – also mit der Volljährigkeit – ein Erwachsener.
Die Regeln für das Rauchen sind klar:
Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie alle anderen Erwachsenen müssen darauf achten, dass Kinder und Jugendliche nicht rauchen und keine Zigaretten kaufen – auch Wegsehen oder „ein Auge zudrücken“ geht nicht.
Wenn ihr den Text selber nachlesen wollt, gibt es hier die Broschüre "Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder" mit den Gesetzestexten und Erklärungen zu den einzelnen Gesetzesabschnitten.
Wer nur den Gesetzestext braucht, findet diesen hier: Jugendschutzgesetz (JuSchG, Stand 1. Januar 2009)
Deine Erfahrungen mit diesen Regeln kannst du uns auch gerne über die Comments: „Erzähl uns deine Geschichte“ schreiben.
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