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Tabakprodukt-Verordnung

Mit der so genannten Tabakprodukt-Verordnung gibt der Staat vor, unter welchen Bedingungen das Produkt „Tabak“ in Deutschland verkauft werden darf. Wichtige Punkte der aktuellen Fassung der Tabakprodukt-Verordnung vom Dezember 2002 sind unter anderem:

  • Seit dem 1. Oktober 2003 müssen auf den Packungen von Tabakerzeugnissen drastische Warnhinweise aufgedruckt sein.
  • Seit Januar 2004 dürfen Tabakprodukte nur noch folgende Mengen der Schadstoffe Nikotin, Teer und Kohlenmonoxid (Nikotin, 10 mg Teer und 10 mg Kohlenmonoxid.
  • Irreführende Begriffe sind im Zusammenhang mit der Schädlichkeit von Tabakprodukten verboten. Zigaretten dürfen also beispielsweise nicht mehr als „light“ oder „mild“ bezeichnet werden.
  • Die Hersteller und/oder Einführer von Tabakerzeugnissen müssen alle bei ihren Produkten verwendeten Zusatzstoffe bekannt geben.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat diese Angaben gesammelt und im Mai 2005 eine nach den Zigarettenmarken geordnete Liste der Zusatzstoffe veröffentlicht. Dabei sind insbesondere die Stoffe aufgeführt, die Krebs auslösen können oder die Abhängigkeit von Zigaretten verstärken. Diese Liste kannst du hier gleich anschauen.

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