Alterskontrollen am Zigarettenautomat

Mit der Fassung vom Juni 2008 schreibt das Jugendschutzgesetz vor, dass Tabakerzeugnisse nur noch an über 18-Jährige abgegeben werden dürfen. Die Aufsteller von Zigarettenautomaten müssen seit 1. Januar 2009 sicherstellen, dass unter 18-Jährige an ihren Automaten keine Zigaretten mehr erwerben können.

Als Altersnachweis gilt der Geldkarten-Chip auf der ec-Karte oder der Führerschein im Kartenformat. Im Chip der ec-Karte ist ein Altersmerkmal gespeichert. Das Lesegerät des Automaten prüft diese Daten. Falls der Käufer über 18 Jahre ist, schaltet sich das Gerät frei. Ansonsten wird der Kaufvorgang abgebrochen.

Quellen- und Literaturverzeichnis

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