Tabaksteuer

Die Tabaksteuer wird in Deutschland vom Staat erhoben. Sie ist im Preis von allen Tabakwaren eingerechnet, also bei Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und bei Rauchtabak (Pfeifentabak, Feinschnitt). Auf Schnupf- und Kautabak wird seit 1993 keine Tabaksteuer mehr fällig.

Vor allem in den letzten Jahren wurde die Tabaksteuer schrittweise erhöht. Seit 2002 hat dies zu einer merklichen Verteuerung von Zigaretten geführt. Seit 1. Januar 2015 beträgt die Tabaksteuer 9,82 Cent pro Zigarette plus 21,69 Prozent des Kleinverkaufspreises (dieser variiert, da er vom Hersteller festgelegt wird). Im Schnitt beträgt der Steueranteil etwa drei Viertel des Verkaufspreises einer Zigarette.

Der Bund nimmt mit der Tabaksteuer jährlich über 14 Milliarden Euro ein. Der weitaus größte Teil davon, rund 12,9 Milliarden Euro, entfallen auf die Steuer für die typischen Fertigzigaretten aus der Packung.

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